Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechte

12 10 2007

irgendwie denkt man, dass beides unantastbar sein sollte. doch was passiert, wenn die Persönlichkeitsrechte der Kunstfreiheit in die Quere kommen? wenn realistische Elemente eines Romans dafür sorgen, dass dieser – wie im Fall Esra von Maxim Biller – verboten wird? hat eine Person, die sich in einem Buch, auf einem Bild wiedererkennt das Recht das Kunstwerk verbieten zu lassen? laut Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts ja. und nicht nur das – es hat sich sogar ein Verfahren ausgedacht, mit dem sich der Kunstgehalt eines Werkes messen lassen soll, mit dem man Fiktion gegen Realität abwägen soll.

und an dieser Formel muss sich nun jeder Kunstschaffende messen lassen: „Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.“

na dann – Mahlzeit! willkommen bei „Zensur heute“…


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5 Antworten

12 10 2007
mikel

Nicht unbedingt. Aber es wird literarisches zurechtrücken. Pseudo-Authentisch wird dann nämlich schwierig. Und das sollte vielleicht ganz Neues schaffen. Wer kreativ genug ist, wird genau das aushebeln.
Mein Gott, dann erfinden wir halt eine Götterwelt, die den Menschlein hier ähnelt. Das hat sich seit Homer schon sehr bewährt oder wir verlagern das in die Kuzunft und nennen es Science-Fiction. Und Schlüsselromane gab es schon immer und wird es geben.

Das ist wie mit den Links und dem Landgericht Hamburg. Biller war wohl, nun, nicht kreativ genug.

12 10 2007
write2think

wie kreativ er war kann ich nicht beurteilen, da ich das Buch nicht gelesen habe. für mich geht es aber auch garnicht so sehr um Billers „Esra“ sondern ums Prinzip.

denn wer soll bitte entscheiden ob ein Künstler kreativ genug war? ein Richter? na danke! und wenn ausreichend verfremdet wird – wird dann der sich-wieder-Erkennende nicht klagen, weil er sich durch die Verfremdung verletzt sieht? so alá „das weiß ja jeder das ich hier gemeint bin – aber ich habe kein Bunte-Abo!“. ich weiß nicht – so Urteile schaffen mehr Grauzonen als sie bannen…

15 10 2007
schmollfisch

Ich hab dazu eine Geschichte, die ich gerade heute meiner Tochter erzählt habe, komischer Zufall. Ein hier am Ort recht bekannter junger Künstler malt sehr detailgetreue Porträts, übrigens arbeitet er oft nach Fotos. Bei einem befreundeten Fotografen entdeckte er das Porträtfoto einer nackten jungen Frau (ein Brustbild – es war sehr viel Brust drauf). Er ließ sich einen Abzug des Bildes geben und malte es. Ob die Porträtierte dazu ihre Zustimmung gab, ist umstritten; er sagt ja, er habe sie gefragt und sie sei einverstanden gewesen; sie sagt nein. Jedenfalls war es ihr nicht recht, dass das Gemälde, auf dem sie sehr gut zu erkennen war, alsdann auf der Titelseite eines Stadtmagazins erschien. Sie ließ per einstweiliger Verfügung die ganze Auflage einziehen und verlangte die Zerstörung des Bildes.
Das Gericht – in der berechtigten Annahme, dass da ein gerechtes Urteil nicht möglich sei – versuchte einen Vergleich herbeizuführen; nach langem Hin und Her fiel dem jungen Künstler ein genialer Schachzug ein: Er erklärte, er sei mit einer Zerstörung des Bildes einverstanden, aber er werde das nicht tun, das müsse die Klägerin schon selbst machen!
Zur Vollstreckung hatte er dann in seinem Garten einen Scheiterhaufen aufgebaut, natürlich war die Zeitung dabei, und die junge Frau, die sich wahrscheinlich ganz woanders hinwünschte, musste selbst das Streichholz an das Bild halten … einfach grausam …
Eine allgemeine Überlegung (mir geht es wohlgemerkt nicht ums Prinzip, sondern um den Einzelfall): Warum müssen solche Fälle überhaupt vorkommen? Wollen wir Kunst schaffen oder 1:1 die Realität wiedergeben? Es ist doch eine Kleinigkeit, Verfremdungen einzufügen, die unsere Vorbilder ungeschoren lassen.
Grüßchen
schmollfisch Anna, die regelmäßig über Ewald bloggt ;-)

30 11 2007
Georg

So genial finde ich die Idee aber nicht. – Und: War das Bild so schlecht gemalt, dass die Porträtierte es nicht behalten wollte? Es ging ihr ja doch nur darum, es aus dem öffentlichen Verkehr zu ziehen.

Ein Tipp: Genehmigungen immer schriftlich geben lassen. Ich mache das immer so, wenn ich öffentlich ausführlich etwas zitiere.

20 12 2007
Kunst

Allen Bloggern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2008!

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